NIS2 ohne EU-Sitz: Leitfaden für Schweizer Zulieferbetriebe
NIS2 gilt für Schweizer KMU nicht direkt, wird aber über Lieferverträge mit EU-Kunden wirksam. Betroffene Betriebe sollten ihre EU-Kundenbeziehungen erfassen, geforderte Klauseln mit dem eigenen Sicherheitsniveau abgleichen, Unterlieferanten einbeziehen und Nachweise wie Risikoregister, Incident-Response-Pläne und getestete Backups dokumentieren, bevor der nächste Vertrag oder die nächste Verlängerung ansteht.