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Rechtliches

Technische und organisatorische Massnahmen.

Übersicht der Massnahmen, mit denen wir Personendaten in unserer Infrastruktur und in unseren Prozessen schützen.

Stand August 2026 Standort Seengen, Schweiz Grundlage DSG und ISO 27001

Inhalt

01Zweck und Geltung 02Zutrittskontrolle 03Zugangskontrolle 04Zugriffskontrolle 05Weitergabekontrolle 06Eingabekontrolle 07Auftragskontrolle 08Verfügbarkeitskontrolle 09Trennungsgebot 10Nachweis und Aktualisierung
01

Zweck und Geltung

Dieses Dokument beschreibt die technischen und organisatorischen Massnahmen der n'cloud.swiss AG zum Schutz von Personendaten. Es dient als Anhang zu Verträgen über die Bearbeitung von Personendaten im Auftrag und richtet sich an Kundinnen und Kunden, die ihrerseits gegenüber Dritten Rechenschaft über die Sicherheit ihrer Daten ablegen müssen.

Massgebend sind das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) samt Verordnung sowie, soweit anwendbar, Artikel 32 der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Die Gliederung folgt den acht anerkannten Kontrollbereichen; die Massnahmen orientieren sich an den Anforderungen der ISO 27001.

Die Massnahmen gelten für unsere Rechenzentrumsinfrastruktur, für die Arbeitsplätze am Standort Seengen sowie für die Prozesse, die auf diesen Systemen ausgeführt werden. Sie werden laufend an die Bedrohungslage und den Stand der Technik angepasst.

02

Zutrittskontrolle

Massnahmen, die Unbefugten den physischen Zutritt zu Anlagen verwehren, auf denen Personendaten bearbeitet werden.

  • Alarmanlage
  • Absicherung von Gebäudeschächten
  • Automatisches Zugangskontrollsystem
  • Chipkarten- und Transponder-Schliesssystem
  • Schliesssystem mit Codesperre
  • Manuelles Schliesssystem
  • Biometrische Zugangssperren
  • Videoüberwachung der Zugänge
  • Lichtschranken / Bewegungsmelder
  • Sicherheitsschlösser
  • Schlüsselregelung (Schlüsselausgabe etc.)
  • Personenkontrolle beim Pförtner / Empfang im Büro
  • Protokollierung der Besucher
  • Sorgfältige Auswahl von Reinigungspersonal
  • Sorgfältige Auswahl von Wachpersonal
  • Tragepflicht von Berechtigungsausweisen
03

Zugangskontrolle

Massnahmen, die verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können.

  • Zuordnung von Benutzerrechten
  • Erstellen von Benutzerprofilen
  • Passwortvergabe
  • Authentifikation mit biometrischen Verfahren
  • Authentifikation mit Benutzername / Passwort
  • Zuordnung von Benutzerprofilen zu IT-Systemen
  • Gehäuseverriegelungen
  • Einsatz von VPN-Technologie
  • Sicherheitsschlösser
  • Schlüsselregelung (Schlüsselausgabe etc.)
  • Personenkontrolle beim Pförtner / Empfang
  • Protokollierung der Besucher
  • Sorgfältige Auswahl von Reinigungspersonal
  • Sorgfältige Auswahl von Wachpersonal
  • Tragepflicht von Berechtigungsausweisen
  • Einsatz von Intrusion-Detection-Systemen
  • Verschlüsselung von mobilen Datenträgern
  • Einsatz von Anti-Viren-Software
  • Verschlüsselung von Datenträgern in Laptops / Notebooks
  • Einsatz einer Hardware-Firewall
  • Einsatz einer Software-Firewall
04

Zugriffskontrolle

Massnahmen, die sicherstellen, dass Berechtigte ausschliesslich auf die ihrer Berechtigung unterliegenden Daten zugreifen und dass Personendaten nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.

  • Erstellen eines Berechtigungskonzept
  • Verwaltung der Rechte durch Systemadministrator
  • Anzahl der Administratoren auf das notwendige Mass reduziert
  • Passwortrichtlinie inkl. Passwortlänge, Passwortwechsel
  • Sichere Aufbewahrung von Datenträgern
  • Physische Löschung von Datenträgern vor Wiederverwendung
  • Ordnungsgemässe Vernichtung von Datenträgern nach anerkannter Norm
  • Einsatz von Aktenvernichtern bzw. Dienstleistern (nach Möglichkeit mit Datenschutz-Gütesiegel)
  • Protokollierung der Vernichtung
05

Weitergabekontrolle

Massnahmen, die sicherstellen, dass Personendaten bei elektronischer Übertragung, beim Transport oder bei der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.

  • Einrichtung von Standleitungen bzw. VPN-Tunneln
  • E-Mail-Verschlüsselung
  • Erstellen einer Übersicht von regelmässigen Abruf- und Übermittlungsvorgängen
  • Dokumentation der Empfänger von Daten und der Zeitspannen der geplanten Überlassung bzw. vereinbarter Löschfristen
  • Beim physischen Transport: sichere Transportbehälter/-verpackungen
  • Beim physischen Transport: sorgfältige Auswahl von Transportpersonal und Fahrzeugen
06

Eingabekontrolle

Massnahmen, die nachvollziehbar machen, ob und von wem Personendaten eingegeben, verändert oder entfernt worden sind.

  • Protokollierung der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten
  • Erstellen einer Übersicht, aus der sich ergibt, mit welchen Applikationen welche Daten eingegeben, geändert und gelöscht werden können
  • Nachvollziehbarkeit von Eingabe, Änderung und Löschung von Daten durch individuelle Benutzernamen (nicht Benutzergruppen)
  • Vergabe von Rechten zur Eingabe, Änderung und Löschung von Daten auf Basis eines Berechtigungskonzepts
07

Auftragskontrolle

Massnahmen, die sicherstellen, dass im Auftrag bearbeitete Personendaten nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers bearbeitet werden.

  • Auswahl des Auftragnehmers unter Sorgfaltsgesichtspunkten (insbesondere hinsichtlich Datensicherheit)
  • Vorherige Prüfung der Dokumentation der beim Auftragnehmer getroffenen Sicherheitsmassnahmen
  • Schriftliche Weisungen an den Auftragnehmer (z.B. durch Auftragsdatenverarbeitungsvertrag) im Sinne der Auftragsbearbeitung nach Art. 9 DSG
  • Verpflichtung der Mitarbeiter des Auftragnehmers auf das Datengeheimnis
  • Auftragnehmer hat Datenschutzbeauftragten bestellt
  • Sicherstellung der Vernichtung von Daten nach Beendigung des Auftrags
  • Wirksame Kontrollrechte gegenüber dem Auftragnehmer vereinbart
  • Laufende Überprüfung des Auftragnehmers und seiner Tätigkeiten
  • Vertragsstrafen bei Verstössen
08

Verfügbarkeitskontrolle

Massnahmen, die Personendaten gegen zufällige Zerstörung und Verlust schützen und die Wiederherstellung sicherstellen.

  • Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)
  • Klimaanlage in Serverräumen
  • Geräte zur Überwachung von Temperatur und Feuchtigkeit in Serverräumen
  • Schutzsteckdosenleisten in Serverräumen
  • Feuer- und Rauchmeldeanlagen
  • Feuerlöschgeräte in Serverräumen
  • Alarmmeldung bei unberechtigten Zutritten zu Serverräumen
  • Erstellen eines Backup- und Recoverykonzepts
  • Testen von Datenwiederherstellung
  • Erstellen eines Notfallplans
  • Aufbewahrung von Datensicherungen an einem sicheren, ausgelagerten Ort
  • Serverräume nicht unter sanitären Anlagen
  • In Hochwassergebieten: Serverräume über der Wassergrenze
09

Trennungsgebot

Massnahmen, die sicherstellen, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt bearbeitet werden können.

  • Physikalisch getrennte Speicherung auf gesonderten Systemen oder Datenträgern
  • Logische Mandantentrennung (softwareseitig)
  • Erstellung eines Berechtigungskonzepts
  • Verschlüsselung von Datensätzen, die zu demselben Zweck verarbeitet werden
  • Versehen der Datensätze mit Zweckattributen / Datenfeldern
  • Festlegung von Datenbankrechten Die Geschäftsleitung Hallwil, 01. September 2023
  • Trennung von Produktiv- und Testsystem Seite | 3 Seite | 4
10

Nachweis und Aktualisierung

Die Wirksamkeit der Massnahmen wird intern überprüft und dokumentiert. Kundinnen und Kunden mit einem Vertrag über die Bearbeitung von Personendaten im Auftrag können Nachweise zu einzelnen Massnahmen anfordern.

Diese Übersicht wird überarbeitet, sobald sich Infrastruktur, Prozesse oder rechtliche Anforderungen wesentlich ändern. Massgebend ist die jeweils auf dieser Seite veröffentlichte Fassung. Ergänzende Angaben zur Bearbeitung von Personendaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Die Geschäftsleitungn'cloud.swiss AG, Seengen

Stand: August 2026

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